Vorausempfang, Zugewinn Bedeutung

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Vorausempfang, Zugewinn

Vorausempfang, Zugewinn Logo #42834Im Zugewinnausgleich spricht man vom Vorausempfang, wenn ein Ehegatte dem anderen durch Rechtsgeschäft mit der Bestimmung es soll auf die Ausgleichsforderung im Zugewinnausgleich angerechnet werden etwas zuwendet (§ 1308 Abs. 1 S. 1 BGB). Im Zweifel gilt bei Gelegenheitsgeschenken übersteigenden Zuwendungen die gesetzliche Vermutung des § 1380 ...
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